Hier haben Regierung und Parteivorsitzende die Möglichkeit sich über das neue Kongressargesetz zu beraten, das dann durch präsidialem Erlass verkündet wird.
* Den Kongressaren ist es bei Amtsübernahme nicht gestattet einer anderen Beschäftigung nachzugehen.
* Bleibt eine Partei der Abstimmung fern, muss sie eine Strafgebühr in Höhe von 3.000 Aurini abgeben. Bleibt eine Partei zwei Abstimmungen pro Legislaturperiode fern, darf sie bei künftigen Abstimmungen nicht teilnehmen und wird für die nächste Legislaturperiode von Wahlen ausgeschlossen.